Einmalig zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr sowie
regelmäßig alle drei Jahre ab dem 35. Lebensjahr können Sie zu
Lasten der gesetzlichen Krankenkasse einen Gesundheits-
Check durchführen lassen.
Inhalt
Es erfolgt die ärztliche Erfragung insbesondere des
persönlichen Risikoprofils und ggf. weiterer Beschwerden, eine
körperliche Untersuchung inklusive Messung des Blutdrucks
sowie eine vorgegebene Laboruntersuchung aus dem Blut
(Blutfettstatus und Glucose) sowie aus dem Urin (Eiweiß- und
Glucoseausscheidung, rote und weiße Blutkörperchen).
Unter Berücksichtigung der Angaben über familiäre und eigene
Erkrankungen können Aussagen über das Risiko des Auftretens
von Erkrankungen getroffen werden.
Männer ab 65 Lebensjahren können einmalig eine
Ultraschalluntersuchung zur Erkennung deines
Bauchaortenaneurysmas (Erweiterung der Hauptschlagader) in
Anspruch nehmen.
Kosten für weitere (durchaus sinnvolle)
Laboruntersuchungen sowie technische Leistungen (Ekg,
Lungenfunktionsprüfung, Sonographie) werden
ausdrücklich von Ihrer Krankenkasse im Rahmen der
Gesundheitsvorsorgeuntersuchung nicht übernommen.
Diese Leistungen müssen dann als Individuelle
Gesundheitsleistungen (IGeL) selbst getragen werden.
Die Privatversicherungen erstatten die Kosten für die
Gesundheitsuntersuchung nach der Gebührenordnung für
Ärzte. Hier wird das Intervall unterschiedlich gesehen. die
meisten Versicherer akzeptieren eine jährliche Untersuchung.