Einmalig zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr sowie regelmäßig alle drei Jahre ab dem 35. Lebensjahr können Sie zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse einen Gesundheits- Check durchführen lassen. Inhalt Es erfolgt die ärztliche Erfragung insbesondere des persönlichen Risikoprofils und ggf. weiterer Beschwerden, eine körperliche Untersuchung inklusive Messung des Blutdrucks sowie eine vorgegebene Laboruntersuchung aus dem Blut (Blutfettstatus und Glucose) sowie aus dem Urin (Eiweiß- und Glucoseausscheidung, rote und weiße Blutkörperchen). Unter Berücksichtigung der Angaben über familiäre und eigene Erkrankungen können Aussagen über das Risiko des Auftretens von Erkrankungen getroffen werden. Männer ab 65 Lebensjahren können einmalig eine Ultraschalluntersuchung zur Erkennung deines Bauchaortenaneurysmas (Erweiterung der Hauptschlagader) in Anspruch nehmen. Kosten für weitere (durchaus sinnvolle) Laboruntersuchungen sowie technische Leistungen (Ekg, Lungenfunktionsprüfung, Sonographie) werden ausdrücklich von Ihrer Krankenkasse im Rahmen der Gesundheitsvorsorgeuntersuchung nicht übernommen. Diese Leistungen müssen dann als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) selbst getragen werden. Die Privatversicherungen erstatten die Kosten für die Gesundheitsuntersuchung nach der Gebührenordnung für Ärzte. Hier wird das Intervall unterschiedlich gesehen. die meisten Versicherer akzeptieren eine jährliche Untersuchung.